Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrt-Kaskoversicherung gelten für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft gehören; in der Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder Fahrzeuge im Ausland jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Mallorca-Police).
In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung des Geltungsbereiches mit dem Versicherer vereinbart werden.
Die Insassen-Unfallversicherung, welche separat abgeschlossen werden muss, gilt nur für Europa. Sie kann aber durch eine dementsprechende Vereinbarung erweitert werden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015