Die Kaskoversicherung ist ein Begriff der Kraftfahrtversicherung. Im Gesamten gesehen, umfasst sie die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des versicherten Fahrzeugs.
Die Kraftfahrtkaskoversicherung unterscheidet zwischen der KFZ-Teilkaskoversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung umfasst versicherte Schäden durch:
Mitversichert sind auch Bruchschäden an der Verglasung des Kraftfahrzeuges.
Je nach Versicherungsbedingungen und Vereinbarung sind auch Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung, an Aggregaten und durch Marderbiss verursachte Schäden mitversichert. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.
Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung der Kraftfahrtversicherung.
Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind bei einer vereinbarten KFZ-Vollkaskoversicherung automatisch mitversichert, da eine KFZ-Vollkaskoversicherung nicht ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
Siehe KFZ-Vollkaskoversicherung
Zu beachten ist, dass es von Versicherer zu Versicherer Abweichungen geben kann. Gleiches gilt für ältere bestehende KFZ-Versicherungen. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist zu empfehlen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015