Versicherungslexikon

Kündigung

Erforderlich zur Beendigung eines Versicherungsverhältnisses. Formal gesehen ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Versicherungsvertrages für die Zukunft. Unterschieden wird zwischen den folgend aufgeführten Kündigungsarten.


ordentliche Kündigung außerordentliche Kündigung


Eine Kündigung kann in aller Regel durch den Versicherungsnehmer und durch den Versicherer ausgesprochen werden.


Siehe auch unter Kündigungsfrist Kraftfahrtversicherung


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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