Die Jagdhaftpflicht deckt sämtliche Risiken ab, die auf einer zugelassenen Jagdtätigkeit basieren. Auch solche Risiken, die den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen mit sich bringen. Die Zulassung zur Jagd dokumentiert der Jagdschein. Eine Voraussetzung zur Erlangung des Jagdscheines ist der Abschluss einer Jagdhaftplichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Siehe auch Pflichtversicherung
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015