Integralfranchise ist eine weiter Variante der Selbstbeteiligung. Für den Versicherer hat diese den Vorteil, dass verwaltungsintensive Kleinschäden erst garnicht gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer kommt bei einem größeren Schaden meist in den Genuss einer kompletten (100 %) Schadenregulierung.
Beispiel:
Der Betrag zur Integralfranchise wir auf 250,00 EUR festgelegt. Hat der Versicherungsnehmer einen Schaden unter 250,00 EUR, so wird er diesen selber begleichen müssen. Liegt der Schaden über dem Franchisebetrag, in diesem Beispiel 250 EUR, so übernimmt der Versicherer die Regulierung zu 100 % und der Versicherungsnehmer hat keine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015