Mit Instanz ist der hierarchische Aufbau der Gerichtsbarkeit für einen bestimmten Gerichtszweig gemeint. Die Instanz ist von der Begriffbarkeit mit dem Rechtszug gleichbedeutend. Ein gerichtliches Verfahren beginnt in der ersten Instanz und kann sich über mehrere Instanzen erstrecken. Die Anzahl der Instanzen ist von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich,jedoch ist jedes Verfahren auf drei Instanzen begrenzt. Zur Erreichung der nächsten Instanz, bedarf es eines Rechtsmittels, welches vor deutschen Gerichten die Berufung oder Revision bzw. Beschwerde ist.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015