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Individualversicherung

Mit dem Sammelbegriff Individualversicherung werden alle Versicherungsverträge bezeichnet, die zur eigenen individuellen und freiwilligen privaten Vorsorge vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden. Individualversicherungen können von Versicherungs-Aktiengesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie von öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen angeboten werden.

Das Gegenteil einer Individualversicherung ist z. B. die Gesetzliche Krankenversicherung.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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