Mit dem Sammelbegriff Individualversicherung werden alle Versicherungsverträge bezeichnet, die zur eigenen individuellen und freiwilligen privaten Vorsorge vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden. Individualversicherungen können von Versicherungs-Aktiengesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie von öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen angeboten werden.
Das Gegenteil einer Individualversicherung ist z. B. die Gesetzliche Krankenversicherung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015