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Hotelkosten

Hotelkosten sind der Hausratversicherung sowie Gebäudeversicherung zuzuordnen. In der Hausratversicherung (VHB 2003) werden Hotelkosten, wenn vertraglich vereinbart wie folgt erstattet:

Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon, Massagen) werden entschädigt, wenn die Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar wurde und auch die eingeschränkte Nutzung eines noch bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die Entschädigung ist auf einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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