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Heil- und Hilfsmittel

Der Begriff der Heil- und Hilfsmittel ist der PKV zuzuordnen. Maßnahmen, die von außen auf den Körper einwirken sind Heilmittel. Dazu gehören Maßnahmen der Sprach und Sprechtherapie, sowie die physikalischen Therapien wie z.B. Massagen, Elektrotherapien oder Atem und Inhalationstherapien. Hilfsmittel sind Körpersatzstücke, Stützapparat etc., die körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen oder ersetzen sollen. Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Beinprothesen usw. fallen auch unter die Hilfsmittel.
In der privaten Krankheitskostenvollversicherung sind Heil- und Hilfsmittel in der Regel im ambulanten Tarif eingeschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte können private Zusatzversicherungen beantragen, welche Kosten für Heil- und Hilfsmittel ergänzend übernehmen.

Datum der letzten Änderung: 03.08.2016


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