Hausrat
Vereinfacht kann man sagen, das alle beweglichen Sachen, die man beim Einzug in die Wohnung gebracht hat als Hausrat definierbar ist. Dazu zählen i. d. R.: Einrichtungsgegenstände, z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen. Gebrauchsgegenstände, z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche. * Verbrauchsgegenstände, z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel. Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse Sportgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu.
Datum der letzten Änderung: 17.04.2026