Vereinfacht kann man sagen, das alle beweglichen Sachen, die man beim Einzug in die Wohnung gebracht hat als Hausrat definierbar ist.
Dazu zählen i. d. R.:
Einrichtungsgegenstände, z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen.
Gebrauchsgegenstände, z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche.
Verbrauchsgegenstände, z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel. Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse Sportgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu.