Schäden durch Hagel können in den Versicherungsschutz der Hausrat-, Glas- u. Wohngebäudeversicherung sowie der Kraftfahrtversicherung (Teilkasko) eingeschlossen werden.
Hausratversicherung (VHB 2003) und Wohngebäudeversicherung (VGB 2003):
Versichert sind nur Schäden, die durch eine unmittelbare Hageleinwirkung auf versicherte Sachen entstehen oder als Folge eines versicherten Hagelschadens an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015