Grobe Fahrlässigkeit – ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts.
Die grob fahrlässige Handlung wird demjenigen zugeschrieben, der sehr einfache und nahe liegende Erwägungen außer Acht lässt, die einen Schaden verhindert hätten. Nach der gängigen Rechtsprechung handelt die- bzw. derjenige grob fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was jedem hätte einleuchten müssen.
Siehe auch Vorsatz
Datum der letzten Änderung: 03.08.2016