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Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte wird in einigen Europäischen Staaten zum Nachweis einer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung benötigt. Auch wenn sie immer seltener gebraucht wird, sollte sie grundsätzlich bei Fahrten ins Ausland mitgeführt werden. Im Falle einer Grenzkontrolle kann die Einreise mit dem Fahrzeug verweigert werden, wenn die Grüne Versicherungskarte nicht vorzeigbar ist. Liegt ein Unfall vor, ist sie immer hilfreich, da alle relevanten Daten darauf wiederzufinden sind.

In jedem Land gibt es Regulierungsbüros, welche mit der Schadenabwicklung von ausländischen Verkehrsteilnehmern vertraut sind. Diese werden oftmals über Haftpflichtschäden in denen Verkehrsteilnehmer aus anderen Ländern verwickelt sind informiert und kontaktieren i. d. Regel den im Heimatland ansässigen Versicherer. Wo diese Anlaufstellen zu finden sind, ist der Grünen Versicherungskarte zu entnehmen.

Weiterführende Informationen sind hier erhältlich: Deutsches Büro Grüne Karte

Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


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