Die gesetzliche Krankenversicherung (Abkürzung GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt dafür, dass jeder Versicherte unabhängig von Alter und Einkommen die medizinische Versorgung bekommt, die er benötigt. Die Mitglieder der GKV sind entweder pflichtversichert oder in dem Fall das ihr Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse kann seine Krankenkasse in Deutschland frei wählen. Diese Regelung gilt seit dem 1. April 2007 auch für die Bundesknappschaft und ab dem 1. Januar 2009 auch für die Seekasse, da der Zugang zu diesen berufsständischen Krankenkassen bislang beschränkt war. Hingegen wird die Landwirtschaftliche Krankenversicherung wegen ihrer besonderen Finanzierungsbedingungen vorerst ihren Sonderstatus behalten.
Das System der GKV basiert auf dem Solidarprinzip. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge, deren Höhe sich nach der Leistungsfähigkeit (Bruttoarbeitsentgelt) des Einzelnen richtet. Durch dieses Prinzip soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftlich besser gestellten (mit höherem Einkommen) für die, die wirtschaftlich schlechter gestellt sind, mit aufkommen. Der Beitrag des Mitglieds für die Gesetzliche Krankenversicherung, wird anhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt dabei eine Obergrenze des zur Beitragsermittlung herangezogenen Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 50% des Beitrages zur gesetlichen Krankenversicherung.
Entgegen der privaten Krankenversicherung haben Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Leistungen der GKV stehen jedem Mitglied im gleichen Maß zur Verfügung. In der GKV sind im Rahmen der Familienversicherung der Ehegatte oder der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder eines Mitglieds beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung für die Versicherung der Familienangehörigen ist, dass diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Familienversicherung ist vorrangig gegenüber einer Versicherungspflicht als Student oder Praktikant. Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf im Monat höchstens 350 Euro betragen (gültig für 2007). Bei geringfügiger Beschäftigung liegt diese Obergrenze bei 400 Euro.
Siehe auch Private Krankenversicherung
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015