Mitversichertes Genesungsgeld innerhalb einer Unfallversicherung wird nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung bezahlt, vorausgesetzt Sie hatten Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld. Sie erhalten für die gleiche Tagesanzahl Genesungsgeld, für die Sie auch Krankenhaus-Tagegeld erhalten haben. Das Genesungsgeld wird unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten bezahlt, jedoch max. für 100 Tage.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015