Versicherungslexikon

Genesungsgeld

Mitversichertes Genesungsgeld innerhalb einer Unfallversicherung wird nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung bezahlt, vorausgesetzt Sie hatten Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld. Sie erhalten für die gleiche Tagesanzahl Genesungsgeld, für die Sie auch Krankenhaus-Tagegeld erhalten haben. Das Genesungsgeld wird unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten bezahlt, jedoch max. für 100 Tage.


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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