Begriff aus der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.
Gemeiner Wert in der Hausratversicherung (VHB 2003):
Wenn in dem versicherten Haushalt Sachen für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, so ist der Versicherungswert der erzielbare Verkaufspreis.
Siehe auch: Wiederbeschaffungswert
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015