Der Begriff Gefahr wird im Versicherungsbereich als “Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs” definiert. Das Versicherungsunternehmen ist durch den geschlossenen Versicherungsvertrag, gegen Zahlung eines Versicherungsbeitrages, zur Gefahrtragung verpflichtet. Neben dem Begriff Gefahr findet auch der Begriff Wagnis Verwendung, welcher gleichbedeutend ist.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015