Garagenrabatt
In der KFZ-Versicherung wird der Garagenrabatt gewährt, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers in einer Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt wird. Die Rabatthöhe variirt von Versicherer zu Versicherer. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich bei Inanspruchnahme des Rabattes, sein Fahrzeug nachts regelmäßig in der angegebenen Garage abzustellen.
Werden bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder werden während der Vertragslaufzeit die Änderungen vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt, so kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben und/oder den Beitrag zur Versicherung erhöhen.
Weitere Rabatte zur Kraftfahrtversicherung:
Beamtenrabatt Einzelfahrerrabatt Erstbesitzerrabatt Frauenrabatt Fahrzeugalterrabatt Berufsgruppenrabatt * Wenigfahrerrabatt
Datum der letzten Änderung: 17.04.2026
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