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GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine zusätzlich zu vereinbarende Deckungserweiterung zur KFZ-Kaskoversicherung. Die Versicherungsleistung bezieht sich speziell auf Leasingfahrzeuge. Wird das versicherte Leasing-Fahrzeug entwendet oder liegt ein Totalschaden vor, wird dem Versicherungsnehmer die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des KFZ und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet. Englisch “gap” = Lücke.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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