Die GAP-Deckung ist eine zusätzlich zu vereinbarende Deckungserweiterung zur KFZ-Kaskoversicherung. Die Versicherungsleistung bezieht sich speziell auf Leasingfahrzeuge. Wird das versicherte Leasing-Fahrzeug entwendet oder liegt ein Totalschaden vor, wird dem Versicherungsnehmer die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des KFZ und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet. Englisch “gap” = Lücke.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015