Ein Begriff der Lebensversicherung. Wir eine Versicherung auf das Leben einer anderen, dritten Person abgeschlossen, so wird diese als Fremdversicherung bezeichnet. Die Versicherte Person muss ab ein bestimmten Versicherungssumme den Antrag auf Lebensversicherung mit unterschreiben und gibt somit auch das Einverständnis zum Abschluss der Versicherung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015