Der Frauenrabatt (auch Ladyrabatt genannt) ist der KFZ-Versicherung zuzuordnen. Ist der Fahrzeughalter und auch alle Fahrer weiblich, gewähren einige Kraftfahrtversicherer einen Rabatt.
Werden bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder werden während der Vertragslaufzeit die Änderungen vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt, so kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen und/oder den Versicherungsbeitrag erhöhen.
Weitere Rabatte zur Kraftfahrtversicherung:
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015