Der Zeitpunkt der Vertragsannahme wird als Formeller Beginn bezeichnet. Hat das Versicherungsunternehmen den Versicherungsantrag des Versicherungsnehmers angenommen und eine Versicherungspolice erstellt, so gilt der Tag, an dem diese beim Versicherungsnehmer eingeht, als Formeller Beginn.
siehe auch Materieller Beginn
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015