Die Feuer-Rohbauversicherung ist der eigentlichen Wohngebäudeversicherung bzw. Gebäudeversicherung vorgeschaltet und versichert das noch nicht bezugsfertige Gebäude und die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe während der Bauphase. Ab Versicherungsabschluss einer Gebäudeversicherung besteht der Versicherungsschutz im Rahmen der Feuer-Rohbauversicherung in der Regel beitragsfrei. Je nach Versicherer wird der beitragsfreie Schutz bis zu 12 Monate kostenfrei gewährt. Sollte das Gebäude nach /Ablauf/ dieser Zeit noch nicht fertiggestellt und bezugsfähig sein, ist in den meisten Fällen eine Verlängerung der Feuer-Rohbauversicherung möglich. Im Rahmen der Feuer-Rohbauversicherung wird Versicherungsschutz wird für Gefahren Brand, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Luftfahrzeugen und seiner Ladung gewährt.
Eine Verlängerung der Feuer-Rohbauversicherung und auch die Bezugsfertigkeit muss dem Versicherer schriftlich angezeigt werden. Nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes wird der Vertrag auf die eigentliche Gebäudeversicherung mit den vereinbarten Leistungen umgestellt (i. d. R. mit den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel).
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015