Personen die ein Fahrzeug führen, bezeichnet man als Fahrer. Im Verkehrsrecht spricht man auch vom Fahrzeugführer.
Aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrer eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges immer versichert.
Kommt es zu einem Unfall, so wird zwischen dem Fahrer, der mit Wissen und Willen des berechtigten Besitzers das Fahrzeug führte, auch berechtigter Fahrer genannt, und dem dem unberechtigten Fahrer, Schwarzfahrer genannt, unterschieden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015