Ist der Erwerbsunfähigkeitsversicherte nicht mehr in der Lage, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben, setzt die Leistungspflicht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielen entgegen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der derzeitige Beruf und das Einkommen keine Rolle. Da das zu tragende Risiko des Erwerbsunfähigkeitsversicherers gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich geringer ist, stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative da. Der Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist als selbstständiger Vertrag oder in Verbindung mit einer Kapitallebens-, Renten-, Fondgebundenen- oder Risikolebensversicherung möglich.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015