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Ersatzleistung

Mit Ersatzleistung (auch Entschädigungsleistung genannt) ist die vertraglich zugesicherte Leistung des Versicherers im Schadenfall gemeint. Die Höhe der jeweiligen Ersatzleistung wird durch die vereinbarte Versicherungssumme, die Deckungssumme, den Versicherungswert sowie durch die eigentliche Schadenhöhe begrenzt. Die Ersatzleistung wird bis auf einige wenige Ausnahmen in Geld geleistet. Üblicherweise wird die vom Versicherer zu erbringende Ersatzleistung, je nach Versicherungssparte, nach dem Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder Neuwert bemessen.

Siehe auch Bereicherungsverbot und Unterversicherung

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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