Änderung ab dem 01.01.2007. Arbeitnehmer können dann erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer Werbungskosten geltend machen. Die ersten 20 Kilometer entfallen. Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs erhalten nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 EUR.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015