Das Endalter ist der kapitalbildenden Lebensversicherung zuzuordnen. Es ist das Alter, mit dem die Versicherte Person bzw. der Antragsteller die bis dahin erwirtschaftete Ablaufleistung erhält. Seit einigen Jahren wird vermehrt der sogenannte flexible Ablauf angeboten, d. h., dass z. B. die letzten 6 Jahre der Vertragslaufzeit wahlweise über die vereinbarte Ablaufleistung verfügt werden kann und das Endalter demnach flexibel ist. Das Endalter ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss frei zu wählen, jedoch sollten in jedem Fall die steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt werden.
Rentenversicherung: Siehe Aufschubzeit
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015