Einbruchdiebstahl und die dazugehörigen Gefahren Vandalismus und Raub sind ein Bestandteil der Hausratversicherung.
Im Rahmen der Hausratversicherung (VHB 2003) wird der Einbruchdiebstahl wie folgt definiert:
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt (entwendet),
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015