Sofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Nachweis bei einigen Versicherern in bestimmten Fällen zum Nachweis der eingetretenen Berufsunfähigkeit.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015