Ein Versicherungsvertrag wird zwischen zwei Vertragsparteien, dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer geschlossen. Es kann aber auch eine dritte Person (Dritter) an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein. Zum Beispiel in der Lebensversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung kann für eine dritte Person (auch versicherte Person genannt) Versicherungsschutz vereinbart werden. Dritter ist auch die bezugsberechtigte Person, die vertragsgemäße Versicherungsleistungen entgegennimmt.
Handelt es sich um einen Schadenfall der Sachversicherung, dann ist der Dritte, bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Kaskoversicherung, Glasversicherung) die geschädigte Person. Diese hat weder mit dem Versicherungsunternehmen noch mit dem Versicherungsunternehmen eine vertragliche Beziehung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015