Diebstahl ist die Wegnahme von Sachen durch Dritte in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen. Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl werden dabei keine nennenswerten Hindernisse überwunden. Der “einfache” Diebstahl ist in der Hausratversicherung meist nicht versichert.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015