Die Deckungsrückstellung ist ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelter Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in Bezug auf die Kranken-, Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Handelt es sich um eine Lebensversicherung, ist es das Kapital, dass aus dem Teil des Beitrags entsteht und verzinslich angesammelt wird, der nicht für Risikodeckung und Kosten verbraucht wird. Diesen dabei zugrunde liegende Jahreszins, bezeichnet man als ‘rechnungsmäßigen Zins’.
Aufgrund strengster Vorschriften für die Berechnung der Deckungsrückstellung und die Verantwortlichkeit der Einhaltung durch einen Aktuar sowie die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens, ist es für den Versicherungsnehmer letztendlich eine Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015