Eine Deckung kommt zustande, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer den beantragten Versicherungsschutz in Form einer vorläufigen Deckungszusage und/oder mit Übermittlung eines Versicherungsscheines bestätigt bzw. dokumentiert.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015