“Bewegliche Sachen“ ist vom Begriff her der Sachversicherung (z. B. Hausratversicherung) zuzuordnen. Versicherungstechnisch sind jene Sachen, die weder Gebäude- noch Grundstücksbestandteil sind und ohne Anwendung von Gewalt frei bewegt werden können, gemeint.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015