Kaum eine Versicherung ist so wichtig und wird so häufig unterschätzt wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere seit der Rentenreform 2001 hat das Thema Berufsunfähigkeit ständige Aktualität. Denn jetzt können Sie gezwungen werden, auch einen gänzlich anderen Job annehmen zu müssen, selbst wenn er deutlich schlechter bezahlt wird oder weit unter Ihrer Qualifikation liegt.
Unterschieden wird bei Berufsunfähigkeit zwischen teilweiser Erwerbsminderung und voller Erwerbsminderung. Entsprechend unterschiedlich ist die Unterstützung aus der Rentenkasse.
Als teilweise erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können. Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt dann nur die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie 5 Tage die Woche täglich nur noch weniger als 3 Stunden erwerbstätig sein können (mehr dazu finden Sie hier: Rente wegen Erwerbsminderung).
Die Krux bei der Sache: Sie müssen unabhängig von Ihrem bislang ausgeübten Beruf oder Ihrer Vorbildung im Rahmen Ihrer körperlichen Möglichkeiten jede Arbeit annehmen, die Sie bekommen können. Ob Sie auch tatsächlich einen Arbeitsplatz in einem anderen Beruf finden, ist für die gesetzliche Rentenversicherung Versicherung unerheblich. Das ist dann Ihr Problem! Lediglich die vor dem 2.1.1961 Geborenen genießen bei teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation einen Berufsschutz.
Sie springt ein, wenn Sie aufgrund eines körperlichen oder seelischen Leidens - für immer oder für eine begrenzte Zeit nicht mehr in der Lage sind, Ihren jetzigen Beruf auszuüben. Und das kommt häufiger vor, als man vielleicht denkt. Die Zahlen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger sprechen eine deutliche Sprache. Nahezu jeder fünfte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Berufsleben scheiden! Und knapp zehn Prozent dieser Betroffenen sind unter 40 Jahre alt, haben also noch viele Jahre vor sich.
Selbst wenn Sie eine hochdotierte Position haben, sind Sie gezwungen, eine deutlich niedrigere und damit auch schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen. Diesen sozialen und finanziellen Einbußen können Sie entgegenwirken, indem Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und Ihnen ersparen, selbst für Ihr tägliches Zubrot zu sorgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Sie über einen längeren Zeitraum (je nach Tarif mind. 6 Monate) außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. Und das solange, bis Sie Ihren ursprünglichen Beruf wieder ausüben können bzw. bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Viele Versicherer bieten Ihnen die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent an.
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird als eigenständige Versicherung abgeschlossen und eignet sich für vor allem für jene, die bereits eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie wird in der Regel als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen.
Da schon ziemlich viel geschehen muss, um gänzlich erwerbsunfähig zu sein, sind auch die Prämien der Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich niedriger als die der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch kann es sein, dass Sie auf diese Form der Absicherung zurückgreifen müssen, weil Sie einen besonders gefährlichen Beruf ausüben (Beispiel Sprengmeister) und Ihnen deshalb kaum eine Versicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz bieten wird.
Ob Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung Lesen Sie das Antragsformular aufmerksam durch und besonders wichtig Beantworten Sie alle Fragen äußerst sorgfältig. Auch vorangegangene Krankheiten, die Sie längst überwunden haben oder als nebensächlich erachten, müssen aufgeführt werden. Sollte später daraus eine Komplikation entstehen, die zur Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit führt, könnte dies sonst Ihren Anspruch auf diesen Schutz verringern oder ganz zunichte machen. Außerdem, mündliche Absprachen gelten als nicht gemacht. Alles muss schriftlich fixiert werden. Häufig ist es deshalb hilfreich, bevor man einen Vertrag unterschreibt, seinen Arzt zu konsultieren und mit ihm alle Gesundheitsfragen gewissenhaft durchzusprechen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine existenziell enorm wichtige Versicherung. Aufgrund unterschiedlicher Bedingungswerke ist die Beratung durch einen Fachmann ein muss!
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Datum der letzten Änderung: 22.05.2015