Ursprünglicher Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 01.01.2001 haben nur noch Personen die vor dem 01.01.1961 geboren sind Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherte kann den Anspruch gelten machen, wenn er seinen erlernten oder einen gleichwertigen Beruf mit weniger als 50% ausüben kann.
Versicherte die am 01.01.1961 oder später geboren wurden, haben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente wurden die Leistungen nochmals stark gekürzt.
Eine Vorsorge durch eine private Berufunfähigkeitsversicherung ist heutzutage unerlässlich!
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015