Die private Berufsunfähigkeitsversicherung definiert die Berufsunfähigkeit wie folgt:
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall die versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung zu mindestens 50% außerstande ist, den vor dem Versicherungsfall zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung eingerichtet war, auszuüben. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen und die versicherte Person darf in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausüben, welche der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Tipp:
Zu beachten ist, dass enorme Unterschiede, gerade was die Anerkenntnis und Leistungspflicht betrifft, in den Bedingungswerken zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorherrschen! Es ist unerlässlich, eine Beratung durch einen versierten Fachmann in Anspruch zu nehmen. Hier gilt: Bedingungen vor Prämienhöhe!
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015