Da der Beruf einer versicherten Person ausschlaggebend für die Risikobeurteilung des gewünschten Versicherungsschutzes ist, wird vom Versicherer die berufliche Tätigkeit abgefragt.
In der Unfallversicherung wird zwischen Berufsgruppe A u. B unterschieden. Beufsgruppe A sind in der Regel Frauen, nicht handwerklich oder körperlich tätige Personen (Bürokaufleute etc.) und Kinder. Der Berufsgruppe B sind alle handwerklich oder körperlich tätigen Personen zuzuordnen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung teilt die Berufsgruppen je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ein. Einige Versicherungsgesellschaften haben 6 und mehr Berufsgruppen. Grundsätzlich erfolgt die Einstufung auf die zur Antragstellung maßgebliche berufliche Tätigkeit. Demnach bestimmt die genaue berufliche Tätigkeit die Berufsgruppe.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015