Bergungskosten sind über besondere Bedingungen (BB Bergungskosten) geregelt und in der Regel beitragsfrei mitversichert.
Die vereinbarten Bergungskosten decken Aufwendungen für Suchaktionen nach Toten und Unfallverletzten sowie den Transport in das nächste Krankenhaus bzw. Spezialklinik oder die Überführung zum Heimatort ab, soweit sie von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten in Rechnung gestellt werden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015