Beraubung (gem. VHB 2003) liegt vor, wenn
gegen den Versicherungsnehmer oder einer anderen befugten Person in der Wohnung Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Der einfache Diebstahl oder Trickdiebstahl ist demnach nicht versichert, da keine Gewaltanwendung erforderlich ist!
Unter Beraubung fällt auch, wenn versicherte Sachen herausgegeben werden oder weggenommen werden, weil eine Gefahr für Leib oder Leben durch eine Gewalttat angedroht wird. Jedoch erfolgt hier eine örtliche Begrenzung auf den Versicherungsort.
Ferner ist eine bedingungsgemäße Beraubung, wenn versicherte Sachen weggenommen werden, weil infolge eines Unfalls oder einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache der körperliche Zustand beeinträchtigt ist und dadurch die Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015