Speziell bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ist die Beitragsstundung eine echte Alternative zur unnötigen Kündigung eines bestehenden Vertrages. Im Detail betrachtet, wird durch die Beitragsstundung ein zeitlich begrenzter Aufschub der fälligen Beitragszahlung erwirkt. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Beitragsstundung hat der Versicherungsnehmer die gestundeten Beiträge zuzüglich der vereinbarten Stundungszinsen nachzuzahlen. Alternativ kann der Versicherungsnehmer nach der Beitragsstundung auch eine Laufzeitverlängerung beantragen und somit die aufgelaufenen Beiträge der Stundung ausgleichen. Zu beachten ist, dass eine Beitragsstundung nur dann möglich ist, wenn es sich um einen rückkauffähigen Vertrag handelt. Weitere Alternativen zum Begleichen der Beitragsrückstände durch die Beitragsstundung können je nach Konstellation, eine Beginnverlegung und ein Policendarlehen sein.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015