Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Beitragsfälligkeit

Die Beitragsfälligkeit ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt, an dem der Erstbeitrag oder der Folgebeitrag zu zahlen ist. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen Hauptfälligkeit (i. d. R. Ende des Versicherungsjahres) und der Zwischenfälligkeit (z. B. eine halbjährliche Zahlung). Eine Vertragskündigung ist immer nur zur Hauptfälligkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: B