Das Beitragsdepot ist Teil der kapitalbildenden Lebensversicherung. Die gesamte Zahlung zur Lebensversicherung wird in Form einer Beitragsvorauszahlung dem Beitragsdepot gutgeschrieben. Dem Beitragsdepot werden ratierlich über den vereinbarten Zeitraum (mind. 5 Jahre) die Beiträge zur Lebensversicherung entnommen und anschließend aufgelöst. Das Guthaben des Beitragsdepotes wird wärend diese Zeit verzinst. Die Kapitalbildende Lebensversicherung hingegen hat eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015