Ein Begriff der Rechtsschutzversicherung. Das Baurisiko (Risiko im Bezug auf Immobilienangelegenheiten), bzw. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Baurisiko ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Baurisiko ist der ursächliche Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von
gemeint, dass sich im Besitz oder Eigentum des Versicherungsnehmers befindet oder dass der Versicherungsnehmer zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt sowie die Finanzierung eines der vorab genannten Vorhaben.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015