Die Autoversicherung (Kraftfahrtversicherung), sie ist so notwendig wie das Benzin. Denn sollten Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen, kann das sehr teuer werden. Der Unfallgegner muss finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen. Allein aus diesem Grund beträgt die Mindestdeckung der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung in Deutschland insgesamt 7,5 Millionen € für Personenschäden, 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.
Da die Unfallgefahr auch abhängig ist von der eigenen Fahrpraxis, dem Fahrzeugtyp und der Region, in der das Fahrzeug hauptsächlich unterwegs ist, haben die Versicherer zur Beitragsermittlung der Autoversicherung ein komplexes Verfahren entwickelt. Es setzt sich zusammen aus der Regionalklasse, der Typklasse und der Schadenfreiheitsklasse.
Die Regionalklassen basieren auf Statistiken, welche die Schadenhäufigkeit einer Region widerspiegeln. Jeder KFZ-Zulassungsbezirk bekommt daraufhin eine Regionalklasse zugeteilt. Desto mehr Schäden in einer Region zu verzeichnen sind, desto höher ist die Regionalklasse. Die Regionalklassen haben einen erheblichen Einfluss auf den Beitrag der Autoversicherung.
Weitere Erkenntnis der Versicherer ist, dass bestimmte Autos häufiger in Unfälle verwickelt sind als andere. Dies liegt zum einen an der Motorisierung, zum anderen an dem typischen Verkehrsverhalten der Fahrer solcher Autos. Die Typklasse ist zur Beitragskalkulation der Autoversicherung relevant.
Damit berücksichtigen die Versicherungsunternehmen, wie lange der Versicherte mit seinem Fahrzeug schon unfallfrei unterwegs ist. Je länger man ohne selbstverschuldeten Unfall bleibt, desto günstiger wird die Versicherung. Kommt es jedoch zu einem Schaden, den die Autoversicherung begleichen muss, steigt auch wieder die Schadenfreiheitsklasse, sprich: Die Versicherung wird wieder etwas teurer.
Hinzukommen heute zahlreiche weitere Faktoren, die eine Autoversicherung günstiger oder teurer machen können. So z. B., ob Sie allein dieses Fahrzeug führen oder ob auch andere Personen das Auto fahren. Wo der Wagen in der Regel geparkt wird, ob Sie Mann oder Frau sind, Ihr Alter, ob Sie einer bestimmten Berufsgruppe angehören, ob Sie Wohneigentum besitzen und vieles mehr.
Während die Auto-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (Pflichtversicherung), steht es Ihnen völlig frei, zusätzlich auch eine Kaskoversicherung abzuschließen. Sie können hierüber Ihr Fahrzeug beispielsweise gegen Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion versichern.
Eine Kaskoversicherung kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Hier gibt es viele Extras, die Sie gesondert abschließen sollten oder die – je nach Versicherung – inklusive sind. Schadensersatz gibt es grundsätzlich für alle Dinge, die mit dem Auto fest verbunden sind. Mitversichert sind auch Skihalterungen und Fahrradträger, aber nicht die darauf festgezurrten Sportgeräte. Ebenso wenig mitversichert sind Handys, mobile Navigationsgeräte oder nicht serienmäßige Umbauten am Kraftfahrzeug. Hier gilt es also, die jeweiligen Vertragsbedingungen genau zu studieren. Bei der Kaskoversicherung können Sie zudem wählen zwischen Teilkasko und Vollkasko.
Bei der Auto-Vollkaskoversicherung werden Ihre Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffung infolge eines selbstverschuldeten Unfalls erstattet. Bei der Teilkaskoversicherung werden z. B. je nach Versicherungsbedingungen nur Schäden durch Entwendung oder Diebstahl, Glasbruchschäden, den Zusammenstoß mit Tieren, Hagel Sturm und Blitzschlag abgedeckt. Dafür ist die Teilkaskoversicherung weitaus günstiger, da das zu tragende Schadenrisiko der Versicherungsgesellschaft wesentlich geringer ist. Zusätzlich können Sie die Prämie über eine vereinbarte Selbstbeteiligung mindern. Das heißt, bis zu einer vereinbarten Summe übernehmen Sie den versicherten Schaden, was darüber hinaus geht, trägt die Versicherung.
Bei kaum einer anderen Versicherung lässt sich so schnell Geld sparen, wie bei einer Autoversicherung. Durch die Wahl des richtigen Anbieters und den optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmten Vertrag können die Preisunterschiede zwischen dem teuersten und günstigsten Anbieter leicht bis zu 1.000 € betragen. Das macht auch den nachträglichen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus lukrativ. Achten Sie jedoch darauf, dass die geringere Versicherungsprämie der KFZ-Versicherung nicht mit Leistungseinbußen verbunden ist, wie z. B. dem Ausschluss der Mallorca-Police.
Die bestehende Autoversicherung können Sie bei einem Fahrzeugwechsel oder zum regulären Ablauf (meist 01.01.) kündigen.
Siehe auch:
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015