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Ausschluss

Per gesetzlicher Bestimmung oder vertraglicher Vereinbarung kann der Versicherer das aus dem Versicherungsvertrag zu tragende Risiko beschränken, in dem er z. B. erhöhte und nicht gewünschte Gefahrumstände ausschließt. Rückkehrschluss ist demnach, dass der Versicherer keine Leistung für ausgeschlossene Gefahrumstände erbringen muss.

Der vertragliche Ausschluss findet häufig Verwendung in der Privaten Krankenversicherung, der gewerblichen Versicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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