Die Auslandsreise-Krankenversicherung
Als gesetzlich Krankversicherter haben Sie lediglich in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, Versicherungsschutz. In allen anderen Ländern besteht gar kein Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte!
Kostspielig kann es in den o. g. Ländern trotz allem werden, denn die Ärzte z. B. in Urlaubsländern stellen meist eine Privatrechnung aus, die vor Ort beglichen werden muss. Das hat zur Folge, dass Sie, zurück ihn Deutschland, meist nur einen geringfügigen Anteil der Gesamtrechnung erstattet bekommen.
Privat Krankenversicherte sollten in jedem Fall überprüfen, welche Leistungen im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vereinbart sind.
Für Beamte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung nahezu unabdingbar, denn die Beihilfe übernimmt keine Kosten für den Rücktransport und medizinische Leistungen werden nur in der Höhe übernommen, wie sie in Deutschland üblich sind.
Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung:
Wichtig zu wissen:
Auch wenn es sich um eine recht günstige Versicherungsform handelt, sollte im Detail geprüft werden, welche Leistungen abgedeckt sind – auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es erhebliche Unterschiede.
Eine weitere Reiseversicherung ist die Reisegepäckversicherung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015