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Aquarien

Ältere Hausrat-Versicherungsbedingungen besagen, dass Schäden die durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Aquarien entstehen, nicht mitversichert sind, da es sich nicht um Leitungswasser im Sinne der Bedingungen handelt. Der Fall des bestimmungswidrigen Wasseraustritts kann jedoch durch den Einschluss einer zusätzlichen Klausel versichert werden.

In den neueren Hausratbedingungen (z. B. Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen 2000 – VHB 2000) ist der bestimmungswidrige Wasseraustritt aus Aquarien mitversichert, da bestimmungswidrig aus einem Aquarium austretendes Wasser als Leitungswasser definiert ist.

Nicht versichert sind Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist (z. B. Fische und Pflanzen etc.).

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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