Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Er hat u. a. folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:
- Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages, muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.
- Tritt eine Änderung des versicherten Risikos ein (z. B. eine Gefahrerhöhung), so muss er diese dem Versicherer anzeigen.
- Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses, muss er den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadenrelevante Umstände anzeigen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015