Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Er hat u. a. folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:

  1. Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages, muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.
  2. Tritt eine Änderung des versicherten Risikos ein (z. B. eine Gefahrerhöhung), so muss er diese dem Versicherer anzeigen.
  3. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses, muss er den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadenrelevante Umstände anzeigen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: A